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Sommer, Sand und Cocktails

Juli 16th, 2010

Jeder liebt die süßen eisgekühlten Getränke mit dem Namen “Cocktail”. Am liebsten trinkt man Sie in Gesellschaft und am Strand. In Berlin gibt es viele Cocktailbars wo man diesem Genuß nach kommen kann.

Es gibt zahlreiche Varianten von Cocktails und bei den meisten Bars schmecken die Cocktails auch immer ein wenig anders, also wenn Sie mal eine Bar gefunden haben wo sie den ultimativen Cocktail getrunken haben! Heißt es merken und mal wieder abundzu bei dieser Bar vorbeischauen.

Aber auch bei Hochzeiten kommen die leckeren Drinks immer wieder an. Ob der klassiche “Caipirina” oder “Sex on the Beach” verwöhnen Sie Ihre Gäste mit solchen Drinks. Für diese Drinks gibt es auch Catering Firmen die dieses Cocktailmixen auch mit in Ihrem Angebot haben.

Also nutzt die schönen Wochenenden in Berlin und geht zu den zahlreichen Cocktailbars oder holt euch einen Partyservice zu euer Gartenparty. Bitte immer dran denken bei der Hitze nicht zu viele alkoholreiche Cocktails trinken. Da Alcohol dem Körper zusätzlich Wasser entzieht, empfehlen wir auch mal einen leckeren unalkoholischen Cocktail zu probieren.

Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Juni 3rd, 2010

Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist eine ergänzende Zusatzversorgung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer hat bei seinem Arbeitgeber Anspruch darauf. In Form einer Entgeltumwandlung wird dem Bruttolohn Geld entnommen. Mit einem in der Regel geringen Steuersatz, fließt dies direkt in einen Altersvorsorgevertrag. Bei einem Jobwechsel kann der Vertrag entweder selbständig weitergeführt, stillgelegt oder von dem neuen Arbeitgeber weitergeführt werde. Der neue Arbeitgeber ist zur Weiterführung allerdings nicht verpflichtet.

Es unterscheidet sich, ob der Arbeitgeber die BAV allein finanziert. Wenn ja, ist es ein deutlicher Vorteil gegenüber der privaten Altersvorsorge. Spart der Mitarbeiter eigenständig mit ein, fallen im Rentenalter Steuer, Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung mit an.

Anstatt von Bausparen, Aktienfondssparen und Banksparen, können auch vermögenswirksame Leistung (VL) im Rahmen der Entgeltumwandlung in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (BAV) eingezahlt werden. Sie zählt bei Einzahlung in die BAV nicht mit zum versteuernden Einkommen. Damit entfallen später Steuern, ebenso wie die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Ob ein Anspruch auf VL besteht, regelt der Tarifvertrag.

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